Aktuelles
Hallo liebe Kaffeefreunde,
da kommt was auf uns zu! Nicht selten hören wir in Gesprächen mit Röstereien = EUDR - nie gehört!?
Das möchten wir gerne hiermit kurzfristig ändern. BITTE LESEN!
Lernen Sie die FAQ´s der neuen Verordnung und halten Sie gerne engen Kontakt mit uns zu diesem Thema.
Wir werden uns GANZ bald mit weiteren aktuellen Informationen von der BLE und GRAS bei Ihnen melden!
Was kommt auf uns zu?
Ab dem 01.01.2025 tritt auch für Klein- und mittelständische Betriebe die o.g. EU Verordnung in Kraft (Stand heute 10.09.2024). Was bedeutet das für uns als Rösterei in Deutschland oder anderen Ländern der EU?!
Wir sind verpflichtet für jede Lieferung/Kaffee einen Nachweis der sauberen Lieferkette (inkl. Entwaldungsfreiheit und einer Due Dilligence=Sorgfaltspflicht) zu erbringen. Die Ware muss also entweder vor dem 31.12.2024 in die EU eingeführt worden oder eben EUDR-Konform importiert worden sein. Der jeweilige Kaffeeproduzent muss nachweisen, in den letzten 3 Jahren keine Entwaldung auf seiner Farm durchgeführt zu haben.
Ware die vor dem 31.12.2024 in die EU verzollt/importiert wurde, ist hiervon befreit und somit EUDR-konform.
Der Nachweis der EUDR-Konformität der in den Verkehr gebrachten Ware, muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Im Prüfungsfall kann die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel) diesen Nachweis verlangen und entsprechend auf Richtigkeit prüfen.
Die zuständige Behörde für die Prüfung im Tagesgeschäft ist der Deutsche Zoll. Auffälligkeiten würden der BLE gemeldet werden und diese Behörde übernimmt dann die Kontrollen. Ein Verstoß wird mit bis zu 4% vom Umsatz der Unternehmensgruppe geahndet.
Was beinhalten die Due Dilligence außerdem? Für viele Marktteilnehmer (Farmer u./o. Kooperativen) leider eine unvorstellbare und schlichtweg unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Zusätzlich zu den Polygonen/Geo-Maping (aktuelle Landkarten werden über die Karten von vor 3 Jahren gelegt und entsprechend abgeglichen) müssen wir zahlreiche Fragen zur Sorgfaltspflicht beantworten (Mindestlohn, Kinderarbeit, soziale Standards, Legalität der Farm, politisches Risiko in den Gebieten etc. etc.). All diese Fragen und Daten müssen beim “Check up” der Behörde ein grünes Licht ausweisen, ansonsten ist der Import gefährdet bzw. stark risikobehaftet bis untersagt. Die o.g. Informationen zu erbringen oder ggfs zu erfüllen, ist bei hunderten Kleinbauern hinter einem Container von Kooperativen z.T. eine echte Herausforderung. Viele indigene Familien leben seit mehreren Generation in einem Gebiet, welches ihnen rechtlich nie gehört hat. Das wäre dann schon ein Ausschlusskriterium. Auch beispielsweise das Versetzen von Schattenbäumen auf bestehenden Farmen gilt häufig fälschlicherweise als Entwaldung und blinkt bei der Behörde als ROT-Gefährdung auf. Also eine echte “Challenge”!
Wie geht es jetzt weiter?
Ab dem 01.01.2025 werden wir jeden Import/Verzollung auf EUDR-Konformität prüfen. Ausschließlich EUDR konforme Ware kann dann in der EU verkauft und produziert werden. Wir werden ausschließlich EUDR konforme Ware handeln.
Was wir hierzu unternehmen!
Wir sind aktuell im Austausch mit GRAS (am Kaffeeverband angebunden/empfohlene Plattform zur Prüfung der Daten aus den Ursprüngen vor Einreichung bei der BLE). Ausserdem stehen wir im Austausch mit der zuständigen Behörde.
Unsere Partner sind in Klärung mit der BLE, DKV und GRAS, welche finale Verpflichtung auf Sie als Röster zukommt. Aktueller Wissenstand ist, wir müssen “lediglich” eine von der BLE generierte Nummer zu jedem Vorgang nachweisen können und die Ware sollte von einem vertrauensvollen Lieferanten stammen (z.B. bekannte Hamburger Importeure die ihrer Sorgfaltspflicht nachweislich nachkommen). Mehr dazu in Kürze! |